"Wer ist mein Arbeitgeber?"
Wir - der Personaldienstleister - sind Ihr Arbeitgeber und überlassen Sie im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an einen für Sie passenden Kundenbetrieb.
"Muss jedes Mal ein neuer Vertrag geschlossen werden, wenn der Einsatzort mal wechselt?"
Natürlich nicht! Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses wird mit dem Mitarbeiter ein Vertrag geschlossen. Sollte der Einsatzort einmal wechseln, so bekommt er eine Einsatzanweisung in dem alle neuen Informationen bzgl. des Einsatzes genannt sind. In der Regel bleibt der Mitarbeiter aber in EINEM Kundenbetrieb.
"Was geschieht, wenn ich nicht in einem bestimmten Unternehmen eingesetzt werden möchte, bzw. das Unternehmen einen anderen Mitarbeiter wünscht?"
In diesem Fall schalten sich unsere Disponenten ein, die im ständigen Kontakt sowohl zu unseren Kunden, als auch zu unseren Mitarbeitern stehen. Sicher lässt sich in einem solchen Fall die bestmögliche Lösung für beide Seiten finden.
"Wer ist mein Vorgesetzter und welche Rechte hat er?"
Der jeweilige Vorgesetzte im Kundenbetrieb hat selbstverständlich die fachlichen Weisungsrechte, dies immer in Absprache mit dem Disponenten, der Ihr Vorgesetzter und Ansprechpartner für alle Belange ist.
"Wofür ist der Disponent zuständig?"
Der Disponent ist die "Schnittstelle" zwischen Kundenbetrieb und den Mitarbeitern, der für ständigen Kontakt sorgt. Er regelt, dass Mitarbeiter nicht wahllos eingesetzt werden, sondern entsprechend ihrer Qualifikation und Vorstellung. Gleichzeitig kümmert er sich darum, auch den Kunden mit einem qualifizierten, seiner Stellenausschreibung entsprechenden, Mitarbeiter zufrieden zu stellen.
"Wie bewerbe ich mich und welche Unterlagen benötige ich?"
Die Möglichkeiten, sich bei uns zu bewerben sind vielfältig:
"Welchen Stellenwert hat die Zeitarbeit heutzutage?"
Viele unsere Mitarbeiter werden von unseren Kunden nach einer gewissen Zeit in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Für uns ein deutliches Zeichen für die Akzeptanz der Zeitarbeit in Deutschland.
"Gelten für Zeitarbeitsunternehmen die gleichen Gesetze wie für traditionelle Arbeitgeber?"
Ja! Darüber hinaus müssen bei uns, zusätzlich zu den üblichen Gesetzen, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen, strikte Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingehalten werden.
"Was unterscheidet den Arbeitsvertrag von Logistik PLUS von denen anderer Unternehmen?"
Kurz gesagt: Nichts!
Die allgemeinen Pflichten und Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gesetzlich und tariflich geregelt. Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge, wie Kranken-, Renten-, Unfall-,Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sowie die Entgeltfortzahlung im Falle von Feiertagen, Urlaub oder Krankheit, werden bei uns selbstverständlich auch ordnungsgemäß gezahlt. Und natürlich haben alle Schutzgesetze, wie das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutzgesetz, oder das Kündigungsschutzgesetz, auch bei der Zeitarbeit Gültigkeit.
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Dann nehmen Sie HIER einfach direkt Kontakt mit uns auf. Sicherlich können wir auch Ihre Frage beantworten.